Die saudische Hauptstadt Riad | Copyright: Public DomainRiad/ Saudi-Arabien - In dem absolutistischen Königreich Saudi-Arabien steigt die Zahl der wegen angeblicher Hexerei Angeklagten zunehmend. Menschenrechtsorganisationen zeigen sich besorgt, da die Strafen für die Verurteilten von schwerer Prügelstrafe bis hin zu Todesurteilen reichen.
Aktuellstes Opfer der radikalen religiösen Gesetzte ist das aus Rundfunk und TV bekannte Medium Alo Sibat, der am 9. November wegen dem Ausüben von Hexerei vom Kassationsgericht in Mekka zum Tode verurteilt wurde. Dabei hatte Sibat nichts anderes getan, als Zuschauern in einer libanesischen Fernsehsendung medialen Rat zu geben und Zukunftsvorhersagen gemacht. Als Reaktion wurde Sibat kurze Zeit später während einer Pilgerreise von der saudischen Religionspolizei in einem Hotel in Medina verhaftet. Neben Sibat wurden alleine im vergangenen Monat zwei weitere Personen arrestiert.
Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" (HRW, hrw.org) hat indes die saudische Regierung dazu aufgerufen, ihre Hexenjagd einzustellen, da die Anschuldigungen absolut vage und willkürlich seien. "Die Anschuldigungen wegen Hexerei werden verwendet, um jegliche Art von Verhalten unter Androhung grausamer Strafen bis hin zur staatlich sanktionierten Hinrichtung zu unterbinden", so Leah Whitson, Direktorin der Abteilung von "Human Rights Watch" im Mittleren Osten.
Auf Anfragen der Menschenrechtsorganisation bestätigte das saudische Justizministerium schon im März 2008, dass es keine juristische Definition für den Tatbestand der Hexerei gäbe. Zugleich gestand man ein, dass man die Beweiskraft angeblicher Beweise nicht erklären könne, wie sie in den Verhandlungen vorgebracht und verwendet würden.
Wie willkürlich das Vorgehen der saudischen Religionspolizei und der Gerichte sein kann, zeigt die HRW auch am Beispiel der Verurteilung von Muhammad Burhan aus Eritrea, der am 8. Oktober 2006 wegen "Scharlatanerie" verurteilt wurde. Der Grund für seine Verhaftung und Verurteilung war ein Notizbuch, welches er in der eritreischen Stammessprache Tigrinya geführt hatte. Dieses Notizbuch wurde von den Anklägern als "Talisman" bezeichnet, dies vom Gericht als Beweis gegen Burhan akzeptiert und Burhan zu 20 Monaten Gefängnis und 300 Schlägen verurteilt.
Die vollständige Pressemitteilung der HRW finden Sie HIER
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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / hrw.org