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Donnerstag, 1. Dezember 2011

Urteil: Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gestatten - Berufung angekündigt

UFOs und Justitia (Illu.). | Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.de

Berlin/ Deutschland - Der Deutsche Bundestag muss Einsicht in einen 2009 von einer Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages in Auftrag gegebene Ausarbeitung zum Thema "Die Suche nach außerirdischem eben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" gestatten, der bislang vor der Öffentlichkeit zurückgehalten wurde. Das hat soeben das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

"Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen der 'Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages', so das Verwaltungsgericht Berlin in seiner heute (1. Dezember 2011) bekannt gegebenen Entscheidung.

Der Kläger, Frank Reitemeyer (s. Abb.), hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung über "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag "nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums" (...wir berichteten, s. Links).

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Wie die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts erläutert, sind die Richter dieser Ansicht jedoch nicht gefolgt und haben der Klage stattgegeben. "Die Aufgabe des Parlamentes besteht im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehört nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantwortet und Gutachten erstellt. Diese Vermittlung von Information und Wissen bildet die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit."

"Eine Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums sei selbst dann nicht zu befürchten, wenn man davon ausgehe, dass es sich bei der Ausarbeitung um ein 'Werk' im Sinne des Urheberrechts handele. Der Bundestag als Inhaber des Urheberrechts sei in seinem Erstveröffentlichungsrecht nicht betroffen, weil nur der Kläger Einblick erhalte, nicht jedoch die Allgemeinheit. In seinem Verbreitungsrecht sei der Bundestag nicht betroffen, weil der Kläger nicht die Absicht habe, die Ausarbeitung in den Verkehr zu bringen, sondern sie lediglich lesen wolle."

Die vom Deutschen Bundestag beantragte Berufung hat die Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen."

Beobachter vermuten, dass die Beharrlichkeit, mit der sich der Bundestag vor der Einsichtnahme oder gar einer Veröffentlichung sträubt, weniger in der in der Ausarbeitung behandelten Thematik (UFOs und außerirdisches Leben), sondern in allgemeinen Fragen um den Umgang mit entsprechenden Berichten und Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages begründet liegt.

Der Bericht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) selbst, wie er u.a. der Redaktion von "grenzwissenschaft-aktuell.de" vorliegt (...wir berichteten bereits im Frühjahr 2010) widerspricht in einer seiner Schlussfolgerungen der seit Jahrzehnten von der Bundesregierung vertretenen Position, dass man kein Interesse und Forschungsbedarf bezüglich unidentifizierter Flugobjekte habe. Zuletzt hatte sich der damalige Innen- und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage um mögliche UFO-Untersuchungen durch die Bundesregierung auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt geantwortet: "(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier (beim Innenministerium) nicht bekannt."

Gleichwohl liegt es für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages durchaus nahe, dass deutsche Stellen derlei Forschungen im Geheimen betreiben: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."

Der Koordinator von "Exopolitik Deutschland" Robert Fleischer (l.) mit dem Kläger Frank Reitemeyer. | Copyright: exopolitik.org

In Deutschland setzt sich "Exopolitik Deutschland" (exopolitik.org) für die Veröffentlichung des angeblich noch vielfach geheimen UFO-Wissens der Regierungen und die Beendigung der "Verschleierung der außerirdischen Präsenz auf der Erde" ein. Gegenüber "grenzwissenschaft-aktuell.de" kommentierte der Koordinator der Initiative Robert Fleischer (s. Abb.) die Handhabung bzw. Zurückhaltung der Ausarbeitung durch den deutschen Bundestag wie folgt: "Der Richterspruch ist ein erster Schritt hin zu wahrer Informationsfreiheit auch in Deutschland. Ich bin optimistisch, dass die Folgeinstanzen ähnlich entscheiden werden. Früher oder später muss auch die deutsche Regierung bekannt geben, was sie über UFOs weiß. 19 Länder haben dies bereits getan. Dies ist schon allein deshalb wichtig, um unnötige Spekulationen und Verschwörungstheorien zu vermeiden."

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Gerichtsverhandlung um geheimes UFO-Dossier des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
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Bücher zum Thema:


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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / berlin.de

Court decision: German parliament must give access to secret UFO-report

UFOs and Justitia (Illu.). | Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.de

Berlin / Germany - The Administrative Court of Berlin has decided that the German parliament, the "Deutsche Bundestag", has to give access to a so far secret official report compiled by the "Scientific Research Service of the German parliament" on demand of delegates on the question on the government's knowledge and studies about UFOs and extraterrestrial life. However, the parliament has already appealed against the decision.

- This article is a translation of an original German article


"The right of access to official information under the German freedom of information act (Informationsfreiheitsgesetz, IFG) also applies to studies and reports of the 'Scientific Research Service of the Bundestag', the Berlin Administrative Court explained in its decision announcement today (1 December, 2011).

Until the court hearing the Bundestag denied access to the paper by referring to the claim that the work and results of the "Scientific Research Service of the Bundestag" are part of the work of the parliament and the mandatory work of the delegates and therefore should be excluded from demands referring to the freedom of information act (...more information).

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In it's press release the Administrative Court explained further, that the judges did not agree with this claim of the parliament and therefore did not followed the complaint upheld by the Bundestag and instead ordered that it must give the claimant insight into the secret report.

The court also denied the claim that such a process would represent a violation of the intellectual property of the 'Scientific Research Service of the Bundestag' or the Bundestag itself, as claimed by the Bundestag at court. While the court confirmed that the Bundestag and its scientific service is the owner of the copyright and the right of the first publication (Erstveröffentlichungsrecht) the ordered insight for the claimant would not breach the copyright as the claimant does not want to publish or market, but simply wanted to read it."

While the court ordered the described insight into the paper, in face of the fact that the decision has a fundamental importance for the question of how to deal with reports by the scientific service, it also allowed the Bundestag to apply for appeal at the Supreme Administrative Court of Berlin-Brandenburg, a step that under German law is only granted if the law is not explicit.

Observers speculate that the persistence with which the Bundestag denied and still tries to deny the insight into the UFO-paper, or even it's publication, is not so much about the treated subject (in this case UFOs and extraterrestrial life), but in general about questions of dealing with reports and papers by the "Scientific Research Service of the German Bundestag" in the future and in the face of the freedom of information act in general.

Beside stating, that because so many other NATO members, partners and neighbouring countries - such as France, the USA, Belgium, the United Kingdom and Italy (...to name only a few) - did investigate UFOs, it is "more than likely that also official German authorities and Departments dealt with this questions (about the existence of UFOs and extraterrestrial life)", the report does not reveal any secrets about UFOs and alien life, nor a secret knowledge about it by the German government.

Robert Fleischer of "Exopolitic Germany" (left) with the claimant Frank Reitemeyer. | Copyright: exopolitik.org

As part of the worldwide Disclosure and Exopolitic-movement, "Exopolitic Germany" (exopolitik.org) is pursuing the release of reportedly secret knowledge and information by governments, military and intelligence services. In an interview with the German online newsmagazine on the paranormal and edge-science "Grenzwissenschaft-Aktuell" (grewi.de), Robert Fleischer, who is the coordinator of "Exopolitic Germany", commented on the court's decision as follows: "The decision represents a first step in the direction of a true freedom of information - also in Germany. I am optimistic that following decisions will follow the current decision. Sooner or later also the German government has to tell the truth about its knowledge about UFOs. 19 other countries have done this already. Such a step would also be important to avoid useless speculations and conspiracy theories about this question."

Sources: grenzwissenschaft-aktuell.de / berlin.de / exopolitik.org

2. UFO-Petition in den USA: Erneute "Disclosure Petition" kann gezeichnet werden

Archiv: Blick in den US-Kongress. | Copyright: Public Domain, whitehouse.gov

Washington/ USA - Nachdem die Obama-Administration auf eine erste Online-Petition, die das Eingeständnis und Freigabe des angeblich geheimen Wissens der US-Regierung über UFOs, Außerirdische und deren Anwesenheit auf der Erde forderte, mit der Antwort reagiert hatte, man habe "keine glaubwürdigen Beweise für die Existenz Außerirdischer" (...wir berichteten, s. Links), nimmt der Autor der Petition, der Disclsoure- und Exopolitik-Lobbyist Stephen Bassett von der "Paradigm Research Group" (PRG) nun einen zweiten Anlauf in der Bemühung um einen Offenlegung der US-amerikanischen UFO-Geheimnisse. Ab heute ist die "Disclosure Petition II" online und kann auch von Menschen außerhalb der USA unterzeichnet werden.

Den Wortlaut dieser zweiten Petition, wie sie auf dem Portal für Online-Petitionen des Weißen Hauses (whitehouse.gov/petitions) eingereicht:

"Wir beantragen von der Obama-Administration die Einberufung einer umfassenden Untersuchung des US-Kongresses der Bemühungen um eine Veröffentlichung des Wissens um UFOs und Außerirdische durch das Büro des Weißen Hauses für wissenschaftlich und technologische Angelegenheiten ('Office of Science and Technology Policy', OSTP) der Clinton-Regierung (1993-2001) im Rahmen der sog. 'Rockefeller Initiative' (...wir berichteten 1, 2).

In seiner Antwort auf die erste 'Disclsoure Petition' hatte das (heutige) OSTP erklärt, die US-Regierung habe keine Beweise dafür, 'dass Leben jenseits unseres Planeten existiert oder dass eine außerirdische Präsenz auch nur ein einziges Individuum der menschlichen Rasse kontaktiert hat.'

Wenn das stimmt, was hat das OSTP dann von März 1993 bis Oktober 1996 gemeinsam mit dem Milliardär und Clinton-Freund Laurance Rockefeller untersucht?

Zu denjenigen, die zwar davon wissen, sich bislang jedoch noch nie öffentlich dazu geäußert haben zählen u.a. der ehemalige US-Präsident Bill Clinton, die heutige Außenministerin Hillary Clinton, der Leiter des Übergangsteams der Obama-Administration John Podesta, der heutige US-Verteidigungsminister und ehem. CIA-Direktor Leon Panetta, Dr. John Gibbons (OSTP 1993-98), der ehem. US-Vizepräsident Albert (Al) Gore und der ehem. Gouverneur des Bundesstaates New Mexico, Bill Richardson.

Weitere Informationen:
www.paradigmresearchgroup.org/Rockefeller_Initiative_Documents.htm und
www.presidentialufo.com/bill-clinton "

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Bis zum 31. Dezember 2011 benötigt die "Disclsoure Petition II" nun 25.000 Unterschriften, um erneut eine formelle Reaktion des Weißen Hauses zu erreichen. Unterzeichnen können allerdings nicht nur US-Bürger sondern Menschen weltweit.

- Die Petition mit Möglichkeit des Unterzeichnens finden Sie HIER


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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / paradigmresearchgroup.org / whitehouse.gov

Auch Schimpansen nutzen Nahrung gezielt als Medizin

Archiv: Schimpanse im Zoo | Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.de

Paris/ Frankreich - Eine Untersuchung der Nahrung frei lebender Schimpansen bestätigt altes Volkswissen, wonach kranke Tiere selbst genau wissen, was sie fressen müssen, um wieder gesund zu werden - zeigte sich doch, dass eine Vielzahl der von den Tieren konsumierten Pflanzen keine Nährstoff-Funktion bedienen, jedoch medizinische Eigenschaften wie etwa antibakterielle Wirkungen aufzeigen. Die Erkenntnisse der aktuellen Studie deuten daraufhin, dass der Ursprung der Medizin schon vor dem Menschen selbst anzusiedeln ist.

Wie die Forscher um Shelly Masi vom "Muséum national d'Histoire naturelle" in Paris aktuell im Fachmagazin "Physiology & Behavior" berichten, konnten sie zeigen, dass sich die Menschenaffen durch ihre Nahrung sozusagen selbst behandeln. "Wir glauben, dass diese Form der Selbstbehandlung schon von unseren frühen Vorfahren betrieben wurde und mit einer hohen sozialen Toleranz und dem Mangel an einer Spezialisierung des Magens auf pflanzliche Kost einherging", so Masi.

Nach den Untersuchungen der Nahrung einer Gruppe aus mehr als 40 frei lebenden Schimpansen im Kibale Nationalpark in Uganda, setzten die Forscher die Verfügbarkeit und Inhaltsstoffe der verzehrten Pflanzen mit der sozialen Interaktion der Tiere untereinander in Verbindung. Die gleichen Informationen trugen die Wissenschaftler auch über wilde Gorillas im Dzanga-Ndoki National Park in der Zentralafrikanischen Republik zusammen. Ein Vergleich zeigte, dass die Schimpansen rund doppelt so viele Nahrung ohne nährstofflichen Wert zu sich nehmen als die Gorillas. Tatschlich sind Gorillamägen aber auch angepasster und sehr viel besser in der Lage, schädliche Stoffe zu entgiften und zu verwerten, was die Notwendigkeit einer Selbstmedikation, wie die Schimpansen und Menschen betreiben, weniger notwendig macht.

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Genau wie Menschen, so sind auch Schimpansen besonders soziale Wesen, die durch dieses Verhalten voneinander lernen - unter anderem eben auch, was genießbar ist und was nicht. "Ältere und erfolgreichere Individuen sind für den Rest der Gruppe meist ein Vorbild und ihr Verhalten wird von den im Rang niedrigeren Tieren kopiert. Erstere sind es auch, die am meisten für die Weitergabe von Nahrungstraditionen verantwortlich sind."

Anhand ihrer Analyse haben die Forscher in ihrer Arbeit auch die Schimpansenapotheke aufgeschlüsselt, in der sich unter anderem Pflanzenstoffe mit anti-bakterieller, anti-malarialer, anti-diarrhealer sowie anti-tumoraler und entwurmender Wirkung finden.

Zudem konnten die Wissenschaftler beobachten, dass die Tiere gezielt nach jenen Teilen der Pflanzen suchten, die entsprechende Stoffe beinhalteten und diese selbst dann bevorzugten, auch wenn zugleich auch nährstoffreichere Nahrung im Angebot war.

In einer von Masis Ergebnissen unabhängigen Studie konnten Forscher des "Utah State University's Department of Wildland Resources" um Juan Villalba und Serge Landau vom israelischen "Volcani Center" ein ähnliches Verhalten auch bei wilden und zahmen Ziegen nachweisen. Diese saugten mit Vorliebe etwa an Pflanzen mit anti-parasitären Inhaltsstoffen wie etwa Schirmakaziengewächsen, was bei den Tieren umgehend zu einer Ausscheidung von Würmern im Kot und Urin der Tiere führte und so offenbar den erwünschten Erfolg erzielte.

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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / journals.elsevier.com/physiology-and-behavior / mnhn.fr / news.discovery.com
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