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Donnerstag, 2. Februar 2012

NASA-Satelliten filmen Rückseite des Mondes

Blick auf die der Erde abgewandte Seite der Südpolregion des Mondes. | Copyright: NASA/JPL-Caltech

Pasadena/ USA - Die Zwillingssatelliten der NASA-Mondmission "Gravity Recovery And Interior Laboratory" GRAIL haben ihr erstes Video von der Rückseite des Mondes zur Erde gefunkt.

Aufgenommen wurde der Film am 19. Januar 2012 von der Ebb-Sonde der Mission und zeigt deren Flug vom Nord- zum Südpol des Mondes auf dessen von der Erde abgewandten Seite, wie sie von der Erde aus aufgrund der Rotationsgebundenheit des Mondes an die Erde nie zu sehen ist. Entsprechend ungewohnt mutet denn auch diese Ansicht des Erdtrabanten an.

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Zu den auf der Rückseite besonders hervorstechenden geologischen Merkmalen gehöret das Mare Orientale - ein rund 900 Kilometer durchmessendes Einschlagsbecken an der Grenze der zur Erde zugewandten Seite des Mondes. Die Aufnahme endet dann mit einem Blick auf das zerklüftete und von Kratern übersäte Terrain kurz vor dem lunaren Südpol.


Klicken Sie auf die Bildmitte, um das Video zu starten


Gemeinsam sollen die Sonden GRAIL-A und GRAIL-B ("Ebb" und "Flow") ab kommenden März die Mondoberfläche gemeinsam überfliegen. Die Fortwährend extrem genaue Abstandsmessung zwischen den beiden Sonden wird es den NASA-Wissenschaftlern erlauben, ein bislang nicht erreichtes Bild des lunaren Magnetfelds, wenn dieses von den Merkmalen des Mondes wie beispielsweise Anhöhen, Berge und Krater, sowie von im Untergrund verborgenen Massen beeinflusst wird, und so die Entfernung zwischen den beiden Zwillingssonden jeweils leicht verändert.

Diese entsprechenden Daten können dann in eine hochauflösende Karte des Gravitationsfeldes des Mondes übertragen werden und sollen zudem einen Einblick in die Vorgänge im Mondinnern und die genauer Zusammensetzung des Erdtrabanten ermöglichen.

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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / nasa.gov

Nach dem "UFO-Urteil" gegen den Bundestag: Piratenpartei fordert freien Zugang zu Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste

UFOs und Justitia (Illu.). | Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.de

Berlin/ Deutschland - Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin über ein Einsichtsgesuch in eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über UFOs und Außerirdische, deren Erforschung und offizielle Positionen der deutsche Bundesregierung, brachte es im Dezember vergangenen Jahres den Tag: Der Deutsche Bundestag, bzw. dessen Wissenschaftliche Dienste, schaffen Wissen nur für Parlamentarier (...wir berichteten, s. Links). Die Piratenpartei kritisiert nun die Haltung der Bundestagsverwaltung und fordert für alle Bürger freien Zugang zu den Dokumenten.

Einsicht in die Ergebnisse dieser Ausarbeitungen, die - wie im Fall der Ausarbeitung zum Thema UFOs und Außerirdisches Leben - durchaus den offiziellen politischen Positionen und Sprachregelungen der Politiker widersprechen können, wollen sich die Parlamentarier vorbehalten und in Einzelfällen sogar gänzlich verweigern. Diese Position wird derzeit durch weitere Instanzen erstritten.

"Für mich ist es selbstverständlich, dass wissenschaftliche Arbeiten, Gutachten und Analysen, die aus Steuermitteln finanziert werden, für den allgemeinen Gebrauch freizugeben sind", meint Torge Schmidt, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein in einer Presseerklärung der Partei (piratenpartei.de). "Die Abgeordneten im Bundestag vertreten die Bürger. Wieso sollten Bürger nicht das gleiche Recht auf Informationen haben?"

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In seinem Urteil bezog sich das Gericht auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes, das interessierten Bürgern Einblick in die politischen Entscheidungswege erlauben soll. "Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum sich Bürger ihr Einsichtsrecht für Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste erklagen müssen, nachdem das Parlament selbst zuvor das Gesetz zur Informationsfreiheit erlassen hat", kritisiert Schmidt.

Der Bericht des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" selbst, wie er u.a. der Redaktion von "grenzwissenschaft-aktuell.de" vorliegt (...wir berichteten bereits im Frühjahr 2010) widerspricht in einer seiner Schlussfolgerungen der seit Jahrzehnten von der Bundesregierung vertretenen Position, dass man kein Interesse und Forschungsbedarf bezüglich unidentifizierter Flugobjekte habe. Zuletzt hatte sich der damalige Innen- und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage um mögliche UFO-Untersuchungen durch die Bundesregierung auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt geantwortet: "(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier (beim Innenministerium) nicht bekannt."

Gleichwohl liegt es für den "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" durchaus nahe, dass deutsche Stellen derlei Forschungen im Geheimen betreiben: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."

Tatsächlich bestätigten nur kurze Zeit später die Ergebnisse der Nachforschungen der "Deutschsprachigen Forschungsgesellschaft für UFO-Forschung" (DEGUFO, degufo.de) offiziell, dass eine ressortübergreifende Institution des Bundes Akten über die Sichtungsmeldungen unbekannter fliegender Objekte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verwaltet. Doch auch hier gilt bis heute: Eine Freigabe dieser Akten zur zivilen Erforschung der in diesen Akten beinhalteten Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte und deren und Untersuchungsergebnisse ist allerdings nicht gewünscht (...wir berichteten).

In Deutschland setzt sich "Exopolitik Deutschland" (exopolitik.org) für die Veröffentlichung des angeblich noch vielfach geheimen UFO-Wissens der Regierungen und die Beendigung der "Verschleierung der außerirdischen Präsenz auf der Erde" ein. Gegenüber "grenzwissenschaft-aktuell.de" kommentierte der Koordinator der Initiative Robert Fleischer die Handhabung bzw. Zurückhaltung der Ausarbeitung durch den deutschen Bundestag wie folgt: "Der Richterspruch ist ein erster Schritt hin zu wahrer Informationsfreiheit auch in Deutschland. Ich bin optimistisch, dass die Folgeinstanzen ähnlich entscheiden werden. Früher oder später muss auch die deutsche Regierung bekannt geben, was sie über UFOs weiß. 19 Länder haben dies bereits getan. Dies ist schon allein deshalb wichtig, um unnötige Spekulationen und Verschwörungstheorien zu vermeiden."

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Bücher zum Thema:


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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / piratenpartei.de / exopolitik.org / degufo.de

Max-Planck-Wissenschaftler fordern Veröffentlichung aussagekräftiger wissenschaftlicher Daten vor der Freisetzung von genetisch veränderten Tieren

Archiv: Ägyptische Tigermücke (Stegomyia aegypti) | Copyright: James Gathany / cdc.gov, Public Domain

Plön/ Deutschland - Während die Freisetzung genetisch modifizierter noch vergleichsweise selten ist, werden schon heute in manchen Gebieten der Erde genetisch veränderte Pflanzen bereits in großem Stil angebaut. Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie haben nun Freisetzungsversuche genetisch veränderter Insekten in den USA, Malaysia und den Kaiman-Inseln untersucht und hierbei Mängel bei der wissenschaftlichen Qualität der Zulassungsunterlagen aufgezeigt. Zudem seien der Öffentlichkeit angemessene Verfahrensbeschreibungen nicht vor Beginn der Freisetzungsversuche zugänglich. Die Forscher fordern die grundsätzliche Veröffentlichung der Zulassungsunterlagen und öffentlich verfügbare Verfahrensbeschreibungen vor dem Start von Freisetzungsexperimenten.

"Genetisch veränderte Insekten werden bislang versuchsweise gegen Überträger von Infektionskrankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber sowie gegen Pflanzenschädlinge eingesetzt", erläutern die Wissenschaftler in ihrer Pressemitteilung (evolbio.mpg.de). Diese modifizierten Tiere sollen die Verbreitung ihrer wildlebenden Artgenossen begrenzen. Bislang wurden verschiedene Insektenarten freigesetzt, die einen Fluoreszenzfarbstoff bilden, die eingeschränkt oder gar nicht fruchtbar sind oder beides.

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Das Wissenschaftler-Team des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie hat sich in seiner Studie auf die Zulassungsverfahren in den ersten drei Ländern konzentriert, in den genetisch veränderte Insekten in die Umwelt freigesetzt wurden: Moskitos auf den Kaiman-Inseln (2009-?) und in Malaysia (2010-2011) sowie Falter in den USA (2001-2011). Besonderes Augenmerk richteten die Forscher dabei auf das US-amerikanische Zulassungsverfahren, das wegen seiner Vorreiterrolle weltweit modellhaften Charakter besitzt.

Seit US-Behörden 2008 das erste Gutachten zur Umweltverträglichkeit von genetisch modifizierten Insekten erstellt haben, dient dieses als Referenz für die Zulassung aller folgenden Freisetzungsversuche weltweit. In ihrer Studie bemängeln die Plöner Wissenschaftler nun jedoch die wissenschaftliche Qualität des US-amerikanischen Gutachtens: So beruhe "die positive Einschätzung auf lediglich zwei - von insgesamt 170 aufgeführten - wissenschaftlichen Studien. Diese berücksichtigten wiederum nur eine der vier im Gutachten aufgeführten Insektenarten."

Allerdings betreffen diese aufgezeigten Mängel aber offenbar nicht nur die USA, sondern alle Länder, in denen bislang genetisch veränderte Insekten freigelassen wurden. "Wir haben festgestellt, dass weltweit die Öffentlichkeit nur sehr begrenzt Zugang zu den wissenschaftlichen Informationen über diese Freisetzungsversuche hat, vor allem Informationen im Vorfeld eines Versuchs", sagt Guy Reeves vom Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie.

Auf den Kaiman-Inseln wurden 2009 zum ersten Mal genetisch veränderte Moskitos freigelassen. Es war jedoch fraglich, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür ausreichten. Es stellte sich heraus, dass die Kaiman-Inseln über keinerlei geltende Gesetze zum Transport und zur Freisetzung genetisch modifizierter Lebewesen verfügten.

Laut den Max-Plank-Forschern stellt sich für die durch die Freisetzung betroffene Bevölkerung die Frage, ob Menschen von genetisch veränderten Mücken gestochen werden können. "In den Informationsbroschüren wird dies entweder ignoriert, oder es wird darauf verwiesen, dass ausschließlich männliche Moskitos freigelassen werden, die nicht stechen können", so die Forscher. Den Erkenntnissen der Wissenschaftler zufolge ist es jedoch durchaus wahrscheinlich, dass Menschen auch von transgenen weiblichen Mücken gestochen wurden, denn die freigesetzten Männchen sind nur teilweise unfruchtbar.

Die fehlende Aufklärung im Vorfeld der Experimente verhindere, dass die betroffenen Menschen miteinbezogen werden. "Wenn es keine genaue Beschreibung der Experimente gibt, kann von einer Einbeziehung der Bevölkerung keine Rede sein. Sollten zudem nicht alle Alarmglocken bei den finanziell beteiligten Institutionen läuten, wenn behauptet wird, die Bevölkerung sei mündlich aufgeklärt worden?", fragt Reeves. Wenn die Verantwortlichen für die Versuche keine Verfahrensbeschreibungen beibringen können, sollten sie begründen, warum eine Miteinbeziehung und Zustimmung der Bevölkerung nicht erforderlich ist, wenn transgene Tiere in Kommunen und Städten freigelassen werden. Wer sich dabei auf die Dringlichkeit dieser neuen Technologie berufe, müsse dann auch erklären, warum dieses Argument nicht für Studien zu Impfstoffen gelte.

In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der Freisetzungsexperimente genetisch veränderter Insekten stark angestiegen. "Neben den USA, Malaysia und den Kaiman-Inseln wurden transgene Insekten auch in Brasilien in die Umwelt entlassen. In vielen weiteren Ländern sind ebenfalls Feldversuche geplant, darunter Frankreich, Guatemala, Indien Mexiko, Panama, Philipinen, Singapur, Thailand, Vietnam und Großbritannien."

Angesichts der enormen Probleme, die Infektionskrankheiten wie das Dengue-Fieber oder der Ernteausfall durch Schädlinge aufwerfen, können genetisch veränderte Insekten tatsächlich von großem Nutzen sein. Die Wissenschaftler kritisieren deshalb auch nicht den Einsatz transgener Tiere an sich. Vielmehr wollen sie dazu beitragen, dass die öffentliche Akzeptanz dieser Technologie erhalten bleibt.


Freisetzungsversuche sind ein notwendiger Schritt, die Folgen auf die Umwelt abzuschätzen. "Nur eine ausreichend informierte Öffentlichkeit wird solchen Test aufgeschlossen gegenüber stehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz für diese potenziell so nützliche Technologie verloren geht. Ohne die Veröffentlichung qualitativ hochwertiger wissenschaftlicher Daten vor der Freisetzung, wird der Einsatz transgener Tiere nicht erfolgreich sein", warnt Reeves. Die Verantwortlichen sollten deshalb unbedingt so fragwürdige Praktiken, wie sie bei der Entwicklung transgener Pflanzen vorkamen, vermeiden.

Die Max-Planck-Wissenschaftler haben aus diesem Grund eine Checkliste erstellt und im Internet veröffentlicht. Damit können auch Nicht-Wissenschaftler beurteilen, ob die Zulassung eines Freisetzungsexperiments auf solider wissenschaftlicher Basis erfolgt.

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Bücher zum Thema:

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Quelle: evolbio.mpg.de / grenzwissenschaft-aktuell.de

Neue Fachpublikation über den Umgang mit Zeugen paranormaler Erfahrungen im klinisch-medizinischen Bereich

Titelumschlag der "Perspectives of Clinical Parapsychology" | Copyright/Quelle: Hövelmann Communication

Marburg/ Deutschland - Immer wieder werden auch Mediziner, Psychotherapeuten und Hausärzte mit Berichten ihrer Patienten über paranormale Erlebnisse und Erfahrungen konfrontiert, ohne dass es traditionelle Anzeichen abnormaler Verhaltensweisen oder ernsthafter Krankheitssymptome gibt. Betroffene sind dann überfordert, wenn es darum geht, mit dieser Situation umzugehen. Eine aktuelle Fachpublikation nimmt sich nun dieser Problematik an.

Die soeben erschienene englischsprachige Anthologie "Perspectives of Clinical Parapsychology" wurde vom niederländischen Het Johan Borgman Fonds (HJBF) finanziert von Wim H. Kramer, Eberhard Bauer und Gerd Hövelmann herausgegeben. Sie beinhaltet die erweiterten Proceedings des "First International Experts Meeting on Clinical Parapsychology", einer Konferenz die 2007 in den Niederlanden stattfand.

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Die Schrift kann als eine Einführung in den Bereich des professionellen Umgangs mit Personen dienen, die irritierende, beunruhigende und außergewöhnliche Erfahrungen gemacht haben und professionelle Hilfe bzw. Rat suchen und richtet sich gezielt an private und klinische Mediziner, Ärzte, Seelsorger und psychologische und soziale Berater.

"Ziel der Konferenzteilnehmer war es, sich gegenseitig über theoretische Konzepte und Praxiserfahrungen zu informieren, statt sich gegenseitig von persönlichen Meinungen überzeugen zu wollen", so die Verlagsinformation zur Anthologie. "Im Ergebnis ist jedes Kapitel des Buches ein für sich alleine stehender Beitrag über das bislang vorhandene Wissen auf diesem Gebiet. Aufgrund einer ausführlichen Übersicht über die vorhandene Fachliteratur über diese Phänomene, stellt das Werk einen nützlichen Leitfaden für jedermann dar, der am Forschungsgebiet der klinischen Parapsychologie interessiert ist, zumal die darin diskutierten Konzepte direkt in der täglichen Praxis angewendet werden können."

- Bestellungen über: HÖVELMANN COMMUNICATION, Carl-Strehl-Strasse 16, 35039 Marburg, Fax: +49 (0) 6421-13278; E-Mail: hoevelmann.communication@kmpx.de. Preis: € 29,75 zzgl. Porto - Bei Vorauszahlungen auf Kto. 16581313, BLZ 513 900 00, Volksbank Mittelhessen, erfolgt der Versand portofrei (bitte vollständige Postanschrift angeben!)

WEITERE MELDUNGEN ZUM THEMA

Neuveröffentlichung: "N gleich 1 - Methodologie und Methodik anomalistischer Einzelfallstudien"
11. Oktober 2011

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