https://www.grenzwissenschaft-aktuell.de


Freitag, 18. Oktober 2013

Berufungsprozess: Rechtsstreit um Einsicht UFO-Akte des Deutschen Bundestags geht in die nächste Runde


Archiv: Eingangsportal des Deutschen Bundestages. | Copyright: grewi.de

Berlin (Deutschland) - Im Dezember 2011 fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Grundsatzurteil zur Informationsfreiheit: Demnach gilt das Informationsfreiheitsgesetz - und damit ein Recht auf Einsichtnahme - auch für Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Konkret ging es um die Klage des Berliners Frank Reitemeyer, der Einsicht in eine solche Ausarbeitung zur "Suche nach außerirdischem Leben und der Umsetzung einer Resolution der Vereinten Nationen zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen (durch die Bundesregierung)" verlangte. Nachdem die Verwaltung des Deutschen Bundestages nach Verkündung des dem Kläger recht gebenden Urteils Berufung gegen das Urteil eingereicht hat, geht das Verfahren nun im November in die nächste Runde (...wir berichteten, s. Links).

Hierzu, so berichtet "Exopolitik Deutschland" (Exopolitik.org), fährt die Bundestagsverwaltung gegen den Privatkläger schwere Geschütze auf. Neben der Tatsache, dass man sich im Berufungsprozess nun von einer internationalen Anwaltskanzlei vertreten lässt, legte man hinzu ein Rechtsgutachten vor, dass bei dem renommierten Jura-Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Augsburg, Dr. Matthias Rossi, in Auftrag gegeben wurde und den Standpunkt der Bundestagsverwaltung bestätigt. Unter anderem wird darin die Auffassung vertreten, dass Bundestagsabgeordnete einen "Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern" haben dürfen und müssen, und es ganz allein an ihnen liege, "ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen".

Angesichts dieses Rechtsgutachtens erklärte Reitemeyer gegenüber "Exopolitik Deutschland", dass er selbst kaum noch Hoffnung auf Erfolg habe, da seiner Anfrage zur Erstellung eines erwartungsgemäß teuren Zweitgutachtens vom Gericht nicht zugestimmt wurde, da man hierzu "keine Veranlassung" sehe (s.Video u.).


www.grenzwissenschaft-aktuell.de
+ + + HIER können Sie unseren täglichen Newsletter bestellen + + +

Allerdings widersprechen unbeteiligte Juristen der Interpretation Reitemeyers, dass durch diese Absage ersichtlich sei, dass "für das Gericht (OVG) das Gutachten Professor Rossis offenbar so überzeugend ist, dass es keine Zweifel mehr gibt, und dass die Sache sozusagen gelaufen ist".

Der Saarbrücker Rechtsanwalt Rainer Link (rainerlink.de) erläutert hierzu auf Anfrage von "grenzwissenschaft-aktuell.de": "Wenn es um die Beurteilung deutscher Gesetze geht, bedarf es üblicherweise keines Rechtsgutachtens. Die Richter sind ja gerade bei der Auslegung deutscher Gesetze, wenn man so will, selbst Sachverständige auf diesem Gebiet. Natürlich kann man, so wie hier seitens der Bundestagsverwaltung geschehen, ein Rechtsgutachten erstellen lassen und vorlegen. Die Entscheidung darüber, ob diesem Gutachten zu folgen ist oder gerade nicht, trifft aber noch immer das mit der Sache befasste Gericht.

Hinzu kommt: Entsprechende Rechtsgutachten sind normalerweise nur notwendig, wenn der Sachverhalt Rechtsvorschriften berührt, die außerhalb der Sachkunde des Gerichts selbst liegen und dienen nur in solchen Fällen - etwa wenn Fragen zur Anwendung und Auslegung ausländischen Rechts entscheidungsrelevant sind - als Beweismittel. Tatsächlich gibt es also keine Veranlassung für ein Zweitgutachten, da es auch schon keine Notwendigkeit für das Erstellen eines Erstgutachtens gab. Die OVG-Richter sind in dieser Sache schließlich selbst die tauglichsten Gutachter.

Allein die Abweisung des Antrags zur Erstellung einen Zweitgutachtens würde ich persönlich also nicht als Beleg dafür werten, dass 'die Sache eigentlich schon gelaufen ist'."

Schon zuvor hatte die Berufung selbst beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, für Unverständnis gesorgt, der im Gegenzug das ursprüngliche Urteil begrüßt hatte. Im Parlament gehe es schließlich darum, die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen. Dies bedeute auch, "dass Gutachten, die beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben und mit Steuermitteln bezahlt worden sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden", so Schar gegenüber der 3Sat-Sendung "Kulturzeit".

Tatsächlich geht es der Bundestagsverwaltung aber wohl weniger um die Geheimhaltung der konkreten "UFO-Ausarbeitung" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Dessen Inhalte und Schlussfolgerungen sind schließlich schon seit Jahren bekannt (...wir berichteten unter Berufung auf 'Exopolitik Deutschland' bereits im Februar 2010 und damit schon lange vor dem Gerichtverfahren 1, 2).

Während aus der Ausarbeitung zwar weder bislang unbekannte UFO-Geheimnisse der Bundesregierung, noch verschleierte UFO-Akten hervorgehen, liegt die tatsächliche Brisanz des Dokuments vielmehr in dem eklatanten Widerspruch der Schlussfolgerungen zu dem bis heute von den verschiedenen Bundesregierungen praktizierten Abstreiten jeglichen Interesses an der Erforschung unidentifizierter Phänomene über bundesdeutschen Territorium - ganz gleich welcher Herkunft.
Titelkopf der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages | Quelle: exopolitik.org

So kommt die Ausarbeitung zu dem Schluss, dass es nahe liege, "dass sich (aufgrund der Tatsache, dass auch in zahlreichen Nachbarländern und auch NATO-Partnern - wie u.a. Frankreich, Belgien, Großbritannien, Kanada und den USA - jahrzehntelang die Erforschung von UFO-Phänomenen durch staatliche Institutionen vorangetrieben wurde) auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen".



Zitat aus dem Bericht des WDDB: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen." | Quelle: exopolitik.org

Dass die Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienste tatsächlich die richtigen Schlüsse zieht und es in Wirklichkeit ein solches Interesse am UFO-Thema gibt, deutsche Behörden und Institutionen sowie das Militär sehr wohl entsprechende Sichtungen bearbeiten und dokumentieren, konnte gerade in den vergangenen Jahren durch deutsche und Schweizer UFO-Forscher eindeutig belegt werden (...wir berichteten 1, 2, 3). Einsicht in diese Akten wird jedoch bis heute verwehrt.
Der Bundestagsverwaltung hingegen geht es wohl vielmehr darum, mit der Gewährung der Einsicht in das "UFO-Dossier" einen Präzedenzfall - auch für alle anderen derartigen thematischen Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste - zu verhindern. Offenbar liegt genau dieses Wissen bzw. die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Themenspektrum der in Auftrag gegebenen Ausarbeitungen und deren Ergebnisse - warum auch immer - nicht im Interesse der Verwaltung des Bundestages. Somit steht im anhängigen Verfahren nicht nur die Einsicht in das "UFO-Dossier" der Wissenschaftlichen Dienste und damit verbundene Grundsatzfragen zur Informationsfreiheit zur Debatte, sondern auch die Frage, warum die Bundestagsverwaltung derartige Kosten aus Steuergeldern aufwendet, um eine solche Einsichtnahme in eigentlich neutrale Ausarbeitungen zu Sachfragen zu verhindern. Schließlich sollen gerade diese Ausarbeitungen die Grundlage für die politische Arbeit unserer Volksvertreter darstellen bzw. diesen durch "verlässliche Informationen eine effiziente Mandatsausübung und Gesetzgebungstätigkeit ermöglichen".

Wie hoch die vom Steuerzahler finanzierten Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsgutachter sind, ist übrigens ebenfalls nicht transparent. Schließlich unterliegen diese - so die Bundestagsverwaltung auf Anfrage - dem "Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis".

Der Berufungsprozess findet am 13. November 2013 um 9:00 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt (Aktenzeichen: OVG 12 B 3.12).
...wir werden berichten.

Exopolitik-Reportage zum Berufungsprozess

Klicken Sie auf die Bildmitte, um das Video zu starten

WEITERE MELDUNGEN ZUM THEMA

Handhabung von UFO-Meldungen durch deutsche Behörden: Recherchen bringen weitere Informationen ans Licht 28. Mai 2012

Entdeckt: Auch das Auswärtige Amt besitzt Akten zum UFO-Thema
2. April 2012


Offiziell bestätigt: Es gibt geheime deutsche UFO-Akten 7. Dezember 2011

Urteil: Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gestatten - Berufung angekündigt
1. Dezember 2011

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Auch deutsche Stellen untersuchen vermutlich UFOs
19. Februar 2010


Ehemaliger Chefpilot der Lufthansa sah mehrmals UFOs
19. Februar 2010
 Forscher findet verschollene UFO-Akten der Schweiz 8. Juli 2013

grenzwissenschaft-aktuell.de
Quelle: exopolitik.org, grenzwissenschaft-aktuell.de

Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.de
(falls nicht anders angegeben)


Für die Inhalte externer Links übernehmen wir keine Verantwortung oder Haftung.


WEITERE MELDUNGEN finden Sie auf unserer STARTSEITE