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Dienstag, 13. November 2007

Wissenschaftler klonen hunderte Embryos von erwachsenen Primaten

Archiv: Rhesusaffe mit Jungem | Copyright: Mieciu K2 /GNU FDL

Beaverton/ USA – Forscher am „Oregon National Primate Research Centre“ ist es gelungen, dutzende Embryos von erwachsenen Primaten zu klonen. Befürworter sprechen von einem großen Fortschritt für die Forschung, Kritiker befürchten, dass damit der erste Schritt von geklonten Menschen gemacht wurde.

Wie der britische „The Independet“ berichtet, kostete der Erfolg mehr als 100 erfolglose Versuche, lebensfähige Primaten-Embryos zu klonen. Bislang gab es vor allem technische Probleme und zahlreiche Fälle nachgewiesener Fälschungen, wie etwa der Ankündigung des Nordkoreanischen Klon-Forschers Hwang Woo-Suk als erste erfolgreich eine menschlichen Embryo geklont zu haben.

Die neue Technik könnte nun die Klon-Forschung revolutionieren. Geklont wurden die Embryos aus einem 10-jährigen Rhesusaffen und über Methode und Ergebnisse wollen die Wissenschaftler um Shoukhrat Mitalipov Ende des Monats in der Fachzeitschrift „Nature“ ausführlich berichten.

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Das Forschungsteam des „Oregon National Primate Research Centre“ arbeitet mit Wissenschaftlern in China zusammen und habe bereits versucht, mehr als 100 Embryos mittels des so genannten „reproduktiven Klonen“ rund 50 weiblichen Rhesusaffen einzupflanzen. Keine dieser Aktionen habe jedoch zu einer vollzeitschwangerschaft geführt. Dennoch erhoffen sich die Forscher in Bälde auch diesen erfolg vermeldet zu können. Im Fokus stehe jedoch das „therapeutische Klonen“.

Hintergrund: Klonen in Deutschland
In Deutschland ist das reproduktive Klonen gemäß § 6 und das therapeutische Klonen nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Embryonenschutzgesetz strafbar, weil durch die Entnahme der embryonalen Stammzellen aus dem jungen Embryo in vitro der Embryo nicht einem seiner Erhaltung dienenden Zweck verwendet wird.

Damit ist aber nicht gesagt, dass diese Form des Klonens für alle Zeiten unzulässig ist, weil der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) das Embryonenschutzgesetz entsprechend ändern könnte. Das wäre nur dann wiederum ausgeschlossen, wenn das therapeutische Klonen zugleich gegen die Menschenwürde des Embryos in vitro verstieße.

Bücher zum Thema:

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Diese Frage nach dem grundrechtlichen und bioethischen Status eines Embryos in vitro vor der Einnistung in den Mutterleib ist heftig umstritten und derzeit noch nicht geklärt. Die herrschende Meinung nimmt an, dass mit der Verschmelzung der Vorkerne von Ei- und Samenzelle zum Hauptkern der Zygote menschliches Leben entsteht, das sich von da an als Mensch weiterentwickelt und dem deshalb auch der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG zukommt. Dieser früheste Zeitpunkt, ab dem ein Lebensschutz jedenfalls begründbar erscheint, liegt auch dem Grundgedanken des Embryonenschutzgesetzes zu Grunde.

Allerdings ist auch in Deutschland die Ansicht im Vordringen begriffen, die den Lebensschutz des Grundgesetzes mit der Nidation, also der Einnistung des Embryos in den mütterlichen Organismus, einsetzen lässt. Das legen Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahe, nach denen eine Wechselwirkung zwischen Embryo und Mutterkörper erforderlich ist, damit sich der Embryo überhaupt zu einem Menschen entwickeln kann. Ohne diesen Impuls, ohne Nidation entsteht niemals ein Mensch, der Embryo entwickelt sich gleichsam ins Nichts. Dieser Ansicht entspricht die geltende Rechtslage in Großbritannien.

Die rechtliche Lage in einzelnen Ländern der Europäischen Union zum Klonen hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in einem Überblick erarbeitet. (wikipedia.de)

Quellen: news.independent.co.uk / grenzwissenschaft-aktuell.de / wikipedia.de
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