Das FBI-Hauptquartier in Washington | Copyright: Aude/GNU FDLWashington/ USA - Eine Studie des privaten National Security Archive belegt eine fragwürdige Vorgehensweise des US-amerikanischen Bundesamtes für Ermittlungen (Federal Bureau of Investigation, FBI), wenn es um die Veröffentlichung von unter Berufung auf das Gesetz zur Veröffentlichung von Regierungsdokumenten (FOIA) angeforderten Akten und Unterlagen geht. Demnach verwendet das FBI absichtlich eine veraltete Suchmethode und kann somit in zwei von drei Anfragefällen, die angeforderten Dokumente in seinen Archiven schlicht und einfach nicht finden.
Diese Fehlerquote, so das an der George Washington University beheimatete National Security Archive (NSA; nicht zu verwechseln mit dem übergeordneten US-Geheimdienst National Security Agency) liege um das Fünffache höher als bei allen anderen US-Bundesbehörden.
Aus diesem Grund hat das NSA den diesjährigen "Rosemary Award for Worst FOIA Performance", einer Auszeichnung für die schlechteste Umsetzung von FOIA (Freedom of Information Act) auch an das FBI vergeben.
In der Begründung erläutert das NSA-Direktor Tom Blanton, dass das FBI wissentlich Suchmechanismen und Prozesse verwende, die absichtlich keine relevanten Dokumente fänden: "Nicht nur, dass diese traurige Ausführung zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten [über die unter Berufung auf den FOIA angeforderten Informationen] führt, das FBI verwendet offenbar die gleichen Suchprozesse auch für seine eigenen Kriminaluntersuchungen."
Laut NSA habe das FBI alleine 2008 in 57 Prozent der FOIA-Anfragen mit "No Records" (Keine Dokumente vorhanden) geantwortet. In nur 14 Prozent der Fälle habe das FBI überhaupt Dokumente zur Verfügung gestellt und liegt damit auf dem untersten Platz aller US-Behörden. 2007 betrug die Quote der "No Records"-Antworten des FBI sogar 70 Prozent und lag damit nur geringfügig unter dem bisherigen Negativ-Rekordjahr 2006, als 74 Prozent der FOIA-Anfragen bei der Bundesbehörde ins Leere liefen.
Die Erklärung für diesen Zustand liegt laut dem Verantwortlichen für die Handhabung der FOIA-Anfragen bei FBI, David M. Hardy, in der Art und Weise, wie die Behörde ihre Akten indiziert und lediglich nach Schlagwörtern geordnete habe, die von den die jeweiligen Fälle bearbeitenden Agenten selbst bestimmt werden können und dadurch oft nicht alle ausschlaggebenden Stichworte beinhalten.
Solange also ein Antragsteller nicht (mehr oder weniger zufällig) genau diese Referenz-Begriffe im originalen Wortlaut angibt - was aufgrund der Vielfältig- und Beliebigkeit der Benennung der Akten einem Zufallstreffer gleichkommt - und nicht gesondert eine ausführlichere inhaltliche Suche anfordert, ist eine Negativ-Auskunft mit hoher Wahrscheinlichkeit schon vorprogrammiert. Beachtet man die in Polizei- und Geheimdienstkreisen oft gebräuchliche Verwendung von Deck- und Missionsnamen, die bis zur Veröffentlichung der Dokumente oft nicht bekannt sind, erhöht sich diese Quote einmal mehr.
Wird also nicht gezielt nach einer intensiveren Recherche verlangt, sucht das FBI lediglich in der elektronischen Datenbank nach den Namen der Akten und kann dadurch überhaupt keine Querverweise finden. Hinzu reicht die elektronische Datenbank der Bundesbehörde nur bis zum Jahr 1970 zurück. Alle Anfragen die weiter zurück gehen, müssen von Angestellten sogar anhand der Index-Katalogordner manuell zusammengesucht werden.
Selbst wenn ein Antragsteller seine Anfrage direkt an das für den entsprechenden Fall zuständige FBI-Büro richtet, sei es die gängige FBI-Politik, diese Anfrage nicht direkt vor Ort zu bearbeiten, sondern erneut an das FBI-Hauptquartier nach Washington zu schicken, wo nun die bereits beschriebene unzureichende Suchmaschinerie ihren verschleppenden Lauf nimmt. Erst wenn der Antragssteller seine Forderung erfolgreich erneut vor ein Bundesgericht einklagt, wird das FBI eine ausführlichere Suche nach den beantragten Unterlagen durchführen.
"Moderne Informations- und Datenverarbeitung verwendet Suchalgorithmen und Volltext-Suche, um ein ordentliches Suchergebnis zu erzielen. Das FBI-Vorgang ist hingegen dazu gedacht, um FOIA-Antragsteller frustriert wieder abzuweisen. Zweifellos wirkt sich dies in der gleichen Weise auch auf die eigenen Beamten aus [wenn diese zur Fallrecherche nach vermeintlich relevanten Akten suchen]", so Blanton.
In seiner Pressemitteilung verweist das NSA zudem auf FBI-eigene Berichte, wonach die Behörde absichtlich Antragssteller komplexer Anfragen abgeschreckt habe, in dem man sie durchschnittlich mehr als ein Jahr (374 Tage!) habe warten lassen. Laut FOIA Vorgaben soll der Suchprozess normalerweise nicht länger als 20 Tage dauern.
Zudem gebe es beim FBI die Praxis, dass man Dokumente, mit Informationen über lebende Personen erst unter Vorlage einer Einwilligungserklärung der Betroffenen veröffentliche. Welche zeitlichen und logistischen Folgen dies bei komplexen Sachverhalten für den Antragssteller haben kann, ist leicht vorstellbar. Diese Vorgehensweise, so der NSA, führte im vergangenen Jahr dazu, dass ein studentisches Journalistenprojekt nicht fortgeführt werden konnte, das die Ermordung eines "Wall Street Journal"-Reporters in Pakistan hinterfragen wollte. Der Grund für die Nichtherausgabe der Akten lag laut FBI in der Tatsache begründet, dass die Studenten keine Einwilligungserklärung des in den Unterlagen genannten und als Planer der Anschläge vom 9/11 inhaftierten Khalid Sheikh Mohamed sowie des "Schuh-Bombers" Richard Reid vorlegen konnten...
Im vorangegangenen Jahr 2007 ging die wenig rühmliche Auszeichnung des NSA an die United States Air Force, die zahlreiche FOIA-Anfragen verloren haben will und erst nach verlorenen Gerichtsverfahren damit begonnen hatte, die betroffenen Anfragen wieder aufzugreifen. 2006 ging der Preis an den US-amerikanischen Auslandsnachrichtendienst CIA, da dieser für nachrichtenrelevante FOIA-Anfragen von Journalisten Gebühren verlangt hatte, in dem man eigenmächtig entschied, dass die Anfragen doch nicht nachrichtenrelevant seien.
Auch aus grenzwissenschaftlicher Sicht sind die Aufdeckungen des NSA bezüglich des Umgangs der US-Behörden und Geheimdienste mit Anfragen unter Berufung auf den "Freedom of Information Act" von besonderem Interesse, da der FOIA ein wichtiges, wen nicht sogar unverzichtbares Mittel etwa zur Veröffentlichung und Einsicht in gegebenenfalls vorhandene Dokumente über UFOs ist. Auch zahlreiche bislang mit "No Records" beantwortete UFO-Anfragen, können nun möglicherweise in einem neuen Licht betrachtet werden.
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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / gwu.edu/~nsarchiv
