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Freitag, 1. Mai 2009

Himmelslaternen: Auch Niedersachsen verbietet "falsche UFOs"

Unterschiedliche Himmelslaternen (Illu.) | Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.de

Hannover/ Deutschland - Nachdem bereits vier Bundesländer den Start so genannter Himmelslaternen verboten bzw. rechtlich eingeschränkt haben, hat nun auch Niedersachsen der nach dem Heißluftballon-Prinzip mit einem Brennkörper betriebenen Reispapiertütenballone aus Sicherheitsgründen verboten.

Wie das Innenministerium unter Uwe Schünemann (CDU) bekannt gab, ist es ab dem 1. Mai 2009 aufgrund einer Verordnung verboten, Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Hannover mitteilte, sind von dem Verbot "unbemannte Heißluftballone aus Reispapier betroffen, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme aus festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird."

Ein Verstoß gegen die Verordnung kann nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Verkauf der Heißluftballone ist derweil von dem Verbot nicht betroffen.

Der Sprecher hob hervor, dass der Betreiber eines solchen Ballons nach dem Start weder Einfluss auf Richtung noch Höhe des Ballons habe. Die Himmelslaternen erreichten Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. "Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr, am Landepunkt ein Feuer auszulösen."

Der Ministeriumssprecher erinnerte daran, dass Himmelslaternen in den letzten Monaten in Niedersachsen mehrere Brände ausgelöst hätten, bei denen es teilweise nur durch glückliche Umstände nicht zu Personenschäden gekommen sei. Beispielhaft nannte der Sprecher einen Garagenbrand im Herbst 2008 im Stadtgebiet von Braunschweig sowie einen Dachstuhlbrand am Neujahrstag 2009 in Bad Harzburg.

Tatsächlich geht die Gefahr nicht nur von den landenden Himmelslaternen aus, da zu diesem Zeitpunkt der Brennsatz in den meisten Fällen schon erloschen ist und die Hüllen selbst nur selten in Brand geraten. Stattdessen besteht ein erhöhtes Risiko, wenn die sich bereits in der Luft befindlichen - aus unterschiedlichen Gründen - noch vor Abbrennen des Brandsatzes an Auftrieb und somit an Höhe verlieren, und durch die Brandsätze Objekte am Boden in Brand geraten können.

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Laut Ministeriumsangaben wird ein Verbot unbemannter Heißluftballone seit Monaten bundesweit diskutiert und insbesondere von Feuerwehrverbänden gefordert. Auch ein Ausschuss der Innenministerkonferenz befasst sich derzeit mit dem Thema. Der Ministeriumssprecher betonte, dass ein milderes Mittel als ein Verbot nicht in Betracht komme, weil es in Niedersachsen kaum geeignete Flächen mit ausreichend Abstand zu bebauten Flächen und Verkehrsinfrastruktur gebe, die als erlaubte Flächen benannt werden könnten.

Bislang muss der Start von Himmelslaternen In Baden-Württemberg bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) genehmigt werden. In Bayern ist der Gebrauch durch § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) untersagt. Ausnahmeregelungen werden laut Information des Innenministeriums grundsätzlich nicht erteilt. Hintergrund ist, dass die frei fliegenden, unbemannten Heißluftballone nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne der VVB sind. Ein Verbot per Verordnung gilt auch in den in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln, während auch in ganz Mecklenburg-Vorpommern eine luftrechtliche Erlaubnis für den Aufstieg Himmelslaternen nicht erteilt wird. Auch im sonstigen Bundesgebiet muss normalerweise durch einen formlosen Antrag an die Deutsche Flugsicherung eine Freigabe für den Aufstieg der Laterne(n) eingeholt werden.

Beliebt sind die Himmelslichter besonders bei Feierlichkeiten aber auch bei UFO-Skeptikern und –Fälschern weltweit, wenn durch Starts solcher Laternen angebliche UFO-Sichtungen verursacht werden sollen. Gerade in Sommermonaten, wenn dann auch Kornkreisfälscher fahrlässig die "Sky Laterns" rund um die trockenen Felder steigen lassen, besteht besondere Brandgefahr für Scheunen, Höfe, Felder und Wälder.

Hinweis d. Redaktion: Da auch wir gegen das illegale und unkontrollierte Starten von Himmelslaternen sind, haben wir uns bemüht, Werbeanzeigen, die den Verkauf der Himmelslaternen anpreisen durch das Filtersystem zu unterbinden. Leider ist das diesbezügliche Angebot jedoch offenbar zu groß, um entsprechenden Anzeigen zu vermeiden. Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis.
Bitte lassen Sie Himmelslaternen nur mit offizieller Genehmigung starten, da erhöhte Feuergefahr besteht!


Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / mi.niedersachsen.de

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