Unterschiedliche "Himmelslaternen" (Illu.) | Copyright: grenzwissenschaft-aktuell.deCham/ Deutschland - Das Landratsamt Cham in der bayrischen Oberpfalz warnt vor dem Gebrauch so genannter "Himmelslaternen", von denen aufgrund ihres unkontrollierten Fluges und der mitgeführten Brandkörper gerade in de trockenen Sommermonaten eine nicht unerhebliche Brandgefahr ausgeht.
Nachdem bereits im Januar die Bezirksregierung Düsseldorf den Start papierenen Heißluftballone mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße belegt hatte (...wir berichteten), verbietet nun auch Bayern den Start der oft auch als UFOs fehlinterpretierten Party-Spielzeuge.
In einer Pressemitteilung weist das Landratsamt Cham darauf hin, "dass es nach der (bayerischen) Verordnung über die Verhütung von Bränden unter Bußgeldandrohung verboten ist, solche Ballone aufsteigen zu lassen. Das Risiko, einen Brand auszulösen, ist sehr groß, wenn diese Papier-Ballone auf ihrem Flug in Brand geraten und brennend – möglicherweise noch über einem Wald - herabstürzen. Auch derzeit schon sind die Wälder so trocken, dass eine erhebliche Brandgefahr besteht. Denjenigen, der einen solchen Ballon steigen lässt, trifft auch die volle Haftung für eventuell verursachte Schäden."
www.grenzwissenschaft-aktuell.de
Beliebt sind die Himmelslichter besonders bei Feierlichkeiten aber auch bei UFO-Skeptikern und –Fälschern weltweit, wenn durch Starts solcher Laternen angebliche UFO-Sichtungen verursacht werden sollen. Gerade in Sommermonaten, wenn dann auch Kornkreisfälscher fahrlässig „Sky Laternen“ rund um die trockenen Felder steigen lassen, besteht besondere Brandgefahr für Scheunen, Höfe, Felder und Wälder.
Quellen: grenzwissenschaft-aktuel.de / landkreis-cham.de
WEITERE MELDUNGEN ZUM THEMA:
Falsche UFOs: ‚Himmelslaternen’ erstmals verboten, 1. Januar 2008
