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Donnerstag, 23. Oktober 2008

UFO-Hacker McKinnon: Anwälte stellen Antrag auf Verfahrensprüfung

Gary McKinnon | Copyright: GNU FDL

London/ England - Britischen Medienberichten zufolge, haben die Anwälte von Gary McKinnon - der geständig ist, auf der Suche nach geheimen UFO-Dokumenten in zahlreiche Computer von US-Militär und -Regierung eingedrungen zu sein - vor dem Obersten Gericht Englands einen Antrag auf eine richterliche Verfahrensprüfung seiner Ausweisung an die USA gestellt. Dies könnte den 42-jährigen vorerst weitere Wochen in England halten.

McKinnons Anwältin Karen Todner beruft sich auf den Umstand, dass ihr Mandant am "Asperger Syndrom", einer Form von Autismus, leide und dies von der Innenministerin Jaqui Smith offenbar nicht in die Entscheidung, den Briten an die USA zu überstellen, miteinbezogen wurde.

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Ziel der Verteidigung McKinnons ist es, den Prozess gegen den geständigen McKinnon sowie die erwartete Haftstrafe in England stattfinden zu lassen und McKinnon nicht an die USA auszuliefern. Hier drohen im bis zu 70 Jahren Haft - möglicherweise sogar in einem Kriegsgefangenenlager ähnlich wie Guantanamo, da die USA in seinen Hack-Zugriffen einen terroristischen Angriff auf die nationale Sicherheit sehen. McKinnons Anwälte befürchten, dass bei einem Verfahren und einer Inhaftierung in den USA McKinnons Menschenrechte beschnitten werden. Zuvor hatten jedoch sämtliche juristische Instanzen bis hin zum "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" der Auslieferung an die USA zugestimmt.

Karen Todner rechnet mit einer Entscheidung des High Court innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen. Aufgrund des nun schwebenden Verfahrens, dürfte die eigentlich für die kommenden Tage angesetzte Auslieferung vorerst aufgeschoben worden sein.

Ein Kommentar des Innenministeriums liegt derzeit noch nicht vor.

Hintergrund:

McKinnon , so die Anschuldigung der USA, sei 2001 in 97 Computer des Pentagon und der NASA eingedrungen, habe hier Vorgänge beschädigt, die nach "9/11" kritische Operationen ausführen sollten. Den Sachschaden beziffern die USA auf rund 700.000 Euro.
McKinnon hingegen behauptet, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.

In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere, Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.

Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem Interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.

>>>WEITERE MELDUNGNE ZUM THEMA<<<
in chronol. absteigender Reihenfolge
UFO-Hacker McKinnon: Innenministerin will Ausweisung - Entscheidung über richterliche Verfahrensprüfung angekündigt, 15. Oktober 2008
UFO-Hacker: Anwälte fordern Haft in England
, 2. September 2008
UFO-Hacker McKinnon: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Gesuch ab
, 28. August 2008
UFO-Hacker McKinnon: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schiebt Auslieferung an USA vorerst auf
, 12. August 2008
UFO-Hacker soll an die USA ausgeliefert werden
, 31, Juli 2008
UFO-Hacker hofft auf neue Gerichtsentscheidung
, 17. Juni 2008

Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / computerweekly.com / tottenhamjournal.co.uk / theinquirer.net
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