Die britische Innenministerin Jacqui Smith | Copyright: Public DomainLondon/ England - Nachdem die Anwälte von Gary McKinnon durch alle juristischen Instanzen hindurch vergeblich versucht hatten, eine Auslieferung ihres Mandanten an die USA zu verhindern, scheiterte nun auch ein letztes Gesuch bei der britischen Innenministerin persönlich. Die Entscheidung über einen Antrag auf eine richterliche Verfahrensprüfung soll heute noch verkündet werden.
Die USA werfen dem geständigen Hacker vor, sensible Computersysteme der Nationalen Sicherheit beschädigt zu haben. Er selbst will in den NASA- und Militärrechnern lediglich nach geheimen Beweisen für UFOs und Aliens gesucht - und diese sogar gefunden haben (...wir berichteten: s. "Links" u.).
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Trotz des erneuten Gesuches und dem Umstand, dass Ärzte bei dem 42-Jährigen das "Asperger Syndrom" (eine Form von Autismus) diagnostiziert haben, werde - so erklärte eine Sprecher des Innenministeriums gegenüber McKinnons Anwältin - die Innenministerin die Vorbereitungen für die baldige Auslieferung McKinnons vorantreiben. Auch habe die Innenministerin bislang keinen Antrag auf Rückführung zur Haftantritt in einem britischen Gefängnis nach dem Prozess in den USA gestellt, so wie dies zahlreiche andere Länder im Falle einer Anklage gegen ihre Staatsbürger in den USA normalerweise handhaben.
Gary McKinnon | Copyright: GNU FDLIn den USA soll Gary McKinnon wegen des "größten militärischen Computerangriffs (Hacking) in der Geschichte" der Prozess gemacht werden. Seine Verteidiger befürchten, dass ihm bei einer Verurteilung in den USA eine Inhaftierung in einem US-amerikanischen Kriegsgefangenenlager nach dem Vorbild von Guantanamo und somit die Verletzung seiner Menschenrechte droht.
McKinnons Anwältin Karen Todner erklärte, sie habe die Innenministerin nun noch einmal um Erlaubnis für eine richterliche Überprüfung der Entscheidungen über die Auslieferung McKinnons gebeten. Eine Entscheidung will Jacqui Smith heuet noch bekannt geben. Sollte diese Überprüfung vor dem obersten Gericht gewährt werden, blieben McKinnon weitere 14 Tage in der Hoffnung auf eine Haftstrafe in England. Auf jeden Fall würde ein solcher Schritt das eingeleitete Verfahren jedoch bis nach den US-Wahlen hinauszögern. Auch hoffen McKinnons Verteidiger, dass die derzeit schlechten Umfragewerte der regierenden Labour-Partei eine positive Entscheidung im Sinne ihres Mandanten herbeiführen könnten.
>>>WEITRE MELDUNGEN ZUM THEMA<<<
UFO-Hacker: Anwälte fordern Haft in England, 2. September 2008
UFO-Hacker McKinnon: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte lehnt Gesuch ab, 28. August 2008
UFO-Hacker McKinnon: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schiebt Auslieferung an USA vorerst auf, 12. August 2008
UFO-Hacker soll an die USA ausgeliefert werden, 31, Juli 2008
UFO-Hacker hofft auf neue Gerichtsentscheidung, 17. Juni 2008
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Quellen: grenzwissenschaft-aktuell.de / freegary.org.uk / computerweekly.com
